AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Pawlik Consultants GmbH
für Verträge mit Verbrauchern

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Pawlik Consultants GmbH mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Astraturm, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg („PAWLIK“) gelten für alle Verträge, die zwischen einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB („KUNDE“) und PAWLIK über die in Ziffer 2.1 beschriebenen Leistungen geschlossen werden.

1.2 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die dem KUNDEN bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann kostenlos unter https://www.pawlik-group.com/agb-verbraucher/ abgerufen werden.

1.3
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des KUNDEN werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie PAWLIK ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsumfang

2.1 PAWLIKs Leistungen im Sinne dieser AGB (die „Leistungen“) umfassen insbesondere die Durchführung von Trainingsveranstaltungen und Coachings („Veranstaltungen“) und damit im Zusammenhang stehende Leistungen sowie alle sonstigen Leistungen, zu deren Erbringung sich PAWLIK in dem Vertrag mit dem KUNDEN verpflichtet hat. Der genaue Inhalt und Umfang der von PAWLIK im Rahmen eines Vertrages mit dem KUNDEN zu erbringenden Leistungen werden von den Parteien jeweils im Einzelfall gesondert vereinbart. Bei einer Online-Buchung von Veranstaltungen durch den KUNDEN gemäß Ziffer 3.2 ergeben sich die Einzelheiten zu der gebuchten Veranstaltung und den sonstigen Leistungen, insbesondere zu Ort, Termin und Uhrzeit, Inhalt und Art der Durchführung (in Präsenz oder virtuell) sowie zum vorgesehenen Referenten der Veranstaltung aus den dem KUNDEN vor Vertragsschluss online zur Verfügung gestellten Informationen.

2.2 Von PAWLIK angebotene Veranstaltungen stehen grundsätzlich auch anderen Teilnehmern als dem KUNDEN offen. Es besteht kein Anspruch des KUNDEN auf eine Durchführung der von ihm gebuchten Veranstaltung mit einer bestimmten oder maximalen Anzahl von Teilnehmern. Dies gilt nicht, wenn die Parteien im Einzelfall die Durchführung von individuell auf den KUNDEN zugeschnittenen Veranstaltungen vereinbart haben.

2.3 Sofern PAWLIK im Rahmen der Leistungserbringung in Absprache mit dem KUNDEN automatisierte softwarebasierte psychometrische Testverfahren zur Persönlichkeitsanalyse („Testverfahren“) anwendet, handelt es sich hierbei um standardisierte Verfahren, die anhand von Normstichproben die Ausprägung bestimmter Persönlichkeitsmerkmale analysieren. Wie bei allen standardisierten Verfahren können die individuellen Eigenschaften und Besonderheiten von Menschen nicht oder nur bedingt berücksichtigt werden. Die Testverfahren liefern daher keine präzisen Ergebnisse für Individuen, sondern zeigen lediglich auf, welche Eigenschaften bei einer überwiegenden Anzahl von Personen, die im Rahmen der Testverfahren das gleiche Verhalten wie der konkrete Nutzer gezeigt haben, in welcher Rangfolge ausgeprägt sind. PAWLIK kann daher nicht garantieren, dass die Ergebnisse der Testverfahren in jedem Einzelfall eine vollständig zutreffende Einschätzung zu den Persönlichkeitsmerkmalen des Nutzers liefern.

2.4 Die von PAWLIK dem KUNDEN im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Dokumente werden von PAWLIK nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

2.5 PAWLIK hat das Recht, Leistungen auch durch Dritte, insbesondere mit PAWLIK i.S.d. § 15 AktG verbundene Unternehmen, als Unterauftragnehmer PAWLIKs erbringen zu lassen.

3. Vertragsschluss

3.1 PAWLIK unterbreitet dem KUNDEN grundsätzlich ein konkret auf den KUNDEN zugeschnittenes Angebot über die von PAWLIK zu erbringenden Leistungen. Ein rechtlich verbindlicher Vertrag kommt nur auf Grundlage eines solchen Angebots und erst dann zustande, wenn innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist (i) der KUNDE das Angebot schriftlich oder in Textform angenommen hat und (ii) die Annahmeerklärung PAWLIK zugegangen ist (das vom KUNDEN angenommene Angebot nachfolgend auch der „Auftrag“). Ist im Angebot keine konkrete Annahmefrist genannt, kann der KUNDE das Angebot nur innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen annehmen. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen eines solchen Angebots und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebotes vor.

3.2 Abweichend von Ziffer 3.1 kann der KUNDE bestimmte Veranstaltungen auch online über den „PAWLIK Learning Campus“ (https://www.pawlik-group.com/learning-campus/) oder über eine Drittanbieter-Plattform („Drittanbieter“) buchen („Online-Buchung“). In diesem Fall gilt hinsichtlich des Vertragsschlusses Folgendes: Mit Absenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars für die vom KUNDEN gewünschte Veranstaltung auf der Webseite des „PAWLIK Learning Campus“ oder eines Drittanbieters gibt der KUNDE gegenüber PAWLIK ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ab. Ein Vertrag zwischen dem KUNDEN und PAWLIK kommt – auch bei einer Buchung über einen Drittanbieter – in jedem Fall immer erst zustande durch die Annahme dieses Angebots durch PAWLIK mittels Versand einer entsprechenden an den KUNDEN adressierten Bestätigungs-E-Mail durch PAWLIK.

3.3 Die auf PAWLIKs Webseiten beschriebenen Leistungen stellen kein rechtlich verbindliches Angebot PAWLIKs dar, sondern enthalten lediglich unverbindliche Informationen bzw. die Leistungsbeschreibungen für die von PAWLIK angebotenen Veranstaltungen.

4. Vergütung

4.1 Die Höhe und Zahlweise der vom KUNDEN zu zahlenden Vergütung für die von PAWLIK geschuldeten Leistungen bemisst sich nach den im jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Bei einer Online-Buchung von Veranstaltungen gelten die online angegebenen Bruttopreise (inkl. USt) als vereinbart.

5. Kosten und Auslagen

Kosten und Auslagen sind vom KUNDEN jeweils in der im Auftrag oder, im Falle einer Online-Buchung, online auf dem „PAWLIK Learning Campus“ unter https://www.pawlik-group.com/learning-campus/ oder der betreffenden Drittanbieter-Plattform angegebenen Höhe zu tragen und zu ersetzen. Kosten und Auslagen, zu denen der Auftrag keine Angaben enthält, und die für die Erbringung der Leistung erforderlich und angemessen sind, sind vom KUNDEN gegen Nachweis zu ersetzen.

6. Rechnungstellung und Fälligkeit

6.1 Die von PAWLIK gestellte Rechnung über die vom KUNDEN zu zahlende Vergütung sowie etwaiger vom Kunden zu ersetzender Kosten und Auslagen ist zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.

6.2
Zahlt der KUNDE eine Rechnung bei Fälligkeit nicht, kommt er spätestens mit Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung in Verzug. PAWLIKs Recht zur vorherigen Begründung des Verzuges durch gesonderte Mahnung bleibt unberührt. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

6.3 Von den vorstehenden Regelungen bleibt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden unberührt.

7. Änderungsvorbehalt und Absage von Veranstaltungen durch PAWLIK

PAWLIK ist berechtigt,

a) notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für den KUNDEN nicht wesentlich ändern; PAWLIK ist desweiteren berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen;
b) die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von PAWLIK nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben; bei einer Absage der Veranstaltung durch PAWLIK wird dem KUNDEN eine etwaige von ihm für die Veranstaltung bereits entrichtete Teilnahmegebühr erstattet.

8. Stornierung der Veranstaltung durch den KUNDEN / Ersatzteilnehmer

8.1 Der KUNDE kann die Teilnahme an der von ihm gebuchten Veranstaltung bis zu zwei (2) Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung nach folgender Maßgabe stornieren:

a) Bei einer Stornierung bis zu vier (4) Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung entfällt die für die Veranstaltung vereinbarte Vergütung vollständig und wird dem KUNDEN eine etwaig von ihm für die Veranstaltung bereits entrichtete Vergütung vollständig erstattet.
b) Bei einer Stornierung später als vier (4) Wochen, aber nicht später als zwei (2) Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung schuldet der KUNDE eine Stornierungsgebühr in Höhe der Hälfte der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung. Hat der KUNDE die Vergütung bereits entrichtet, wird ihm die Differenz zur Stornierungsgebühr von PAWLIK erstattet.
Eine Stornierung später als zwei (2) Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung ist nicht zulässig. In diesem Fall schuldet der KUNDE, auch bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe.

8.2 Der KUNDE hat das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung gegenüber PAWLIK durch Mitteilung in Textform einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnehmen wird. Trotz Benennung des Ersatzteilnehmers bleibt der KUNDE gegenüber PAWLIK zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet, selbst wenn der Ersatzteilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen sollte. Sofern und soweit der KUNDE im Zeitpunkt der Benennung des Ersatzteilnehmers bereits Unterlagen und sonstige Informationen zu der betreffenden Veranstaltung erhalten hat, ist der KUNDE verpflichtet, diese selbständig an den Ersatzteilnehmer weiterzuleiten; ein erneuter Versand durch PAWLIK an den Ersatzteilnehmer erfolgt in diesem Fall nicht.

8.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht des KUNDEN bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 Alle Materialien, die PAWLIK dem KUNDEN im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zur Verfügung stellt, wie insbesondere Schulungsunterlagen, Analysen, Stellungnahmen und digitale Inhalte (die „Materialien“) sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Schutzrechte an den Materialien verbleiben bei PAWLIK bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber, sofern die Parteien keine hiervon abweichende Regelung treffen.

9.2 Während der Laufzeit eines Vertrages und nach dessen Beendigung darf der KUNDE die Materialien ausschließlich für eigene Zwecke, insbesondere zur eigenen Weiterbildung und Qualifizierung, verwenden. Die Materialien dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung PAWLIKs weder im Ganzen noch in Teilen in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet, übersetzt oder Dritten in veränderter oder unveränderter Form zugänglich gemacht werden.

9.3 Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots der Veranstaltung sind dem KUNDEN nicht gestattet.

10. Haftung

10.1 Für die Ansprüche des KUNDEN wegen der Verletzung einer vertraglichen oder außervertraglichen Pflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

10.2 PAWLIK haftet dem KUNDEN unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz (i) in Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PAWLIK, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) bei Ansprüchen nachdem deutschen Produkthaftungsgesetz, (iii) für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit resultieren sowie (iv) im Umfang einer von PAWLIK übernommen Garantie.

10.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch PAWLIK haftet PAWLIK der Höhe nach begrenzt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.4 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des KUNDEN gegen PAWLIK ausgeschlossen.

10.5 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 10.3 und 10.4 gelten auch zugunsten von PAWLIKs gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

11.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem KUNDEN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Dies gilt nicht, wenn und soweit die jeweilige Gegenforderung des KUNDEN aus demselben Vertragsverhältnis resultiert, wie die Forderung PAWLIKs.

11.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem KUNDEN nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Dies gilt nicht, wenn und soweit das Zurückbehaltungsrecht des KUNDEN aus demselben Vertragsverhältnis resultiert, wie die Forderung PAWLIKs.

12. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

12.1 Der Vertrag beginnt, sofern im Einzelfall im Auftrag nicht anders geregelt, mit dem Vertragsschluss (Ziffer 3) und hat die zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarte Laufzeit.

12.2 Haben die Parteien eine feste Laufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages während dieser Laufzeit ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.3 Sofern im Einzelfall keine feste Laufzeit vereinbart worden ist, hat der Vertrag eine unbestimmte Laufzeit. In diesem Fall kann jede Partei den Vertrag ordentlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Monats kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Bei einer Online-Buchung von Veranstaltungen gelten die online angegebenen Termine der Veranstaltung. Der Vertrag zwischen PAWLIK und dem KUNDEN über die Teilnahme des KUNDEN an der Veranstaltung beginnt in diesem Fall mit dem Vertragsschluss (Ziffer 3) und hat eine feste Laufzeit bis zur Beendigung der betreffenden Veranstaltung (bei Buchung einer Veranstaltungsreihe bis zur Beendigung der letzten Veranstaltung). Eine ordentliche Kündigung des Vertrages während der Laufzeit ist ausgeschlossen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.5 Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung trotz Aufforderung der anderen Partei nicht innerhalb von einer (1) Woche abstellt.
Ein wichtiger Grund, der PAWLIK zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

a) der KUNDE zahlungsunfähig ist;
b) über das Vermögen des KUNDEN die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird;
c) der KUNDE sich in Zahlungsverzug befindet;
d) der KUNDE seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und PAWLIK hierdurch die Erbringung seiner Leistungen unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
Eine außerordentliche Kündigung durch PAWLIK lässt das Recht PAWLIKs, die geschuldete Vergütung in voller Höhe zu verlangen und Schadenersatz geltend zu machen, unberührt.

12.6 Jede Kündigungserklärung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam.

12.7 Die Kündigung eines Vertrages lässt bereits entstandene Ansprüche unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags zu vergüten. Angefallene Kosten und Auslagen sind auch im Falle der Kündigung vollständig zu ersetzen.

12.8 Das Recht des KUNDEN zur Stornierung seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemäß Ziffer 8 sowie das gesetzliche Widerrufsrecht des KUNDEN bleiben unberührt.

13. Vertraulichkeit

13.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über den Umstand des Abschlusses des eines Vertrages und seinen Inhalt sowie über alle Vertraulichen Informationen (wie nachfolgend definiert) Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Sie verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe oder Nutzung ist zur Durchführung des Vertrages notwendig oder erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach dem Ende des Vertrages für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.

13.2 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, Daten, Aktenvermerke, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente, know-how oder andere Unterlagen gleich welcher Art (gleichgültig, ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise übermittelt und gleichgültig, ob als vertraulich gekennzeichnet oder nicht), die eine Partei von der jeweils anderen Partei, von einem mit ihr Verbundenen Unternehmen oder von einem ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater im Hinblick auf oder im Zusammenhang mit einem Vertrag erhält, sowie alle (schriftlichen oder sonstigen) Aktennotizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente oder andere Unterlagen, die von der die Vertraulichen Informationen empfangenden Partei erstellt wurden oder noch werden und derartige Informationen beinhalten.

13.3 Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht solche Informationen,

a) die bereits öffentlich bekannt sind oder während der Laufzeit des Vertrages öffentlich bekannt werden, ohne dass die die Informationen empfangende Partei, ein mit ihr Verbundenes Unternehmen oder ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater dies zu vertreten hätten;
b) von denen die die Informationen empfangende Partei nachweisen kann, dass sie ihr zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt bzw. in ihrem Besitz waren und ihr nicht direkt oder indirekt mit der Verpflichtung, insoweit Verschwiegenheit zu bewahren, bekannt oder bekannt gemacht wurden oder ihr während der Laufzeit des Vertrages ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen bekannt werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Auf Verträge zwischen PAWLIK und dem KUNDEN findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigten. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

Stand 08.05.2025

Widerrufsrecht für Verbraucher

Wir sind rechtlich verpflichtet, Sie als Verbraucher (vgl. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren. Gemäß dieser Verpflichtung finden Sie nachstehend die Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und im Anschluss daran das gesetzliche Muster-Widerrufsformular, das Sie für einen etwaigen Widerruf verwenden können, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pawlik Consultants GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg, Tel. +49 (0)40 / 53 28 50-0, E-Mail pawlik_projektmanagement_team@pawlik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An Pawlik Consultants GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg, E-Mail pawlik_projektmanagement_team@pawlik.de:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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Knowledge Center

Studien und Publikationen wie auch Whitepaper oder Best-Practice-Pools sind
die Grundlage der PAWLIK Medical School. Kongresse oder klinikübergreifende Fachgruppen zu spezifischen Themenfelder gehören ebenfalls dazu wie eine
Kooperation mit anderen Einrichtungen wie z. B. Caps & Collars Academy zum
Thema KI oder PINKTUM Institute zum Thema E-Learning.

Education Center

Oftmals braucht es eine formalisierte Weiterbildung für die spezifischen Anforderungen einzelner Aufgaben in der Klinik, von der Rekrutierung über die Personaldiagnostik bis zum Change-Management.

Coaching Center

Die gezielte, flexible Begleitung von Ärzten und Führungskräften in Pflege und Verwaltung sorgt für individuelle Nachhaltigkeit in der Aneignung neuer erfolgreicher Gewohnheiten für den Alltag und die eigene Karriere. Eine Ad-hoc-Hotline kann zeitnah helfen, schwierige Situationen zu meistern.

Training Center

Vielfältige Angebote in Inhalt, Formaten und Lernwegen decken nahezu jeden Bedarf
der persönlichen Entwicklung von Softskills, vom Rising Star Programm über eine klinikspezifische Akademie bis zu flexiblen, wirksamen E-Learnings für alle Menschen
im Krankenhaus.

Executive Club

Ein einzigartiges, exklusives Konzept zur gezielten, individuellen Weiterbildung für
Ärzte und Top-Führungskräfte in Führung, Menschenverstehen und Selbststeuerung,
von der Individualanalyse über Coaching und Selbstlernen bis zu regelmäßigen, inspirierenden Austauschdialogen mit Kollegen:innen zu spannenden Themen und
Top-Experten rund um den Menschen.

Interim Personal-Leitung

Fallweise ist eine Interim-Leitung für die Klinik eine passende Zwischenlösung, um
die operative Personalarbeit vorübergehend zu steuern und/oder die Neuausrichtung
zu gestalten und die Transformation zu begleiten.

Recruiting Excellence

Nur ein ganzheitliches Vorgehen kann passende Menschen für die Klinik erreichen, gewinnen und auch nachhaltig binden: Recruiting Excellence von A bis Z zu verstehen, zu gestalten und zu steuern, ist eine integrierte Kompetenz unterschiedlicher Disziplinen.

Personal-Diagnostik & Assessments

Wer ist der/die „Richtige“ für den Job? Eine fundierte Erfahrung unterschiedlicher Konzepte und Instrumente leitet das für das jeweilige Anforderungsprofil passende Vorgehen und werthaltige Ergebnisse für Kompetenzen und Potenziale.

Executive Search/
Führungskräfte-Rekrutierung

Die oder den „Richtige(n)“ für Ihre Herausforderungen und Ihre Kultur
zu finden braucht Klinik- und Menschen Expertise wie auch langjährige
Erfahrungen im gezielten Vorgehen.

Zusammenschlüsse oder Kooperationen

Um die guten unternehmerischen, wenn auch eher technischen Grundideen
der Vorhaben nicht scheitern zu lassen und nachhaltig zu realisieren, ist ein professioneller, erfahrener Fokus auf die Kultur und Menschen unerlässlich.

Organisationstransformation für alle Neuausrichtungen

Ob Digitalisierung, Revitalisierung oder Sanierung: Erst ein balanciertes
Management von Projekt und Menschen macht den Wandel nachhaltig erfolgreich.

HR Transformation

Die Wirksamkeit der Personalfunktion ist für die Klinik ein,
wenn nicht der Erfolgsfaktor schlechthin und daher fit zu machen
für die anstehenden und zukünftigen Herausforderungen.

New Work

Die Arbeitswelt ist krankenhausgerecht neu zu gestalten, um nachhaltig den Anforderungen des Grundauftrags effektiv und den Bedarfen der Menschen zu entsprechen und letztlich attraktiv und wirksam zu sein.

Patient Experience

Eine konsequente Ausrichtung auf die Patientensicht steuert
die Kommunikation und Interaktion spürbar menschennah
zum Wohlbefinden und systematisch für eine positiver Resonanz.

Employee Experience

Die konzeptionelle Betrachtung des gesamten Mitarbeitenden-Lebenszyklus
leitet die Kommunikation und Wirkung der HR-Arbeit für nachhaltig wirksame
Aktivitäten und Attraktivität der Klinik als Arbeitgeber.

Leitbild

Ein schlüssiges, motivierendes Gesamtkonzept wirkt
nach Innen und Außen als „Nordstern“ für die
Entwicklung einer kraftvollen, attraktiven Klinik.