AGB
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der Pawlik Consultants GmbH Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Pawlik Consultants GmbH schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.
„Produkt „Pawlik Lab“:
Sofern Sie sich zu dem Produkt Pawlik Lab registriert haben, gilt diese Registrierung jeweils für ein Jahr und ist für diese Dauer vom Rechnungsbetrag gedeckt. Die Laufzeit verlängert sich nicht automatisch. Der Zugang wird nach Ablauf der bezahlten Periode gesperrt.
Im Rahmen der gültigen Registrierung werden Ihnen Inhalte zum Abruf angeboten, die wir kontinuierlich aktualisieren und ergänzen. Über solche Neuigkeiten im Rahmen Ihres Vertrages und über Hinweise zu technischen Änderungen werden wir Sie von Zeit zu Zeit über einen Newsletter an Ihre E-Mail-Adresse Informieren. Gesonderte Werbeinhalte zu anderen Pawlik-Leistungen werden diese Mitteilungen nicht enthalten.“
II. Inhalt des Auftrages
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die Pawlik Consultants GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.
III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von der Pawlik Consultants GmbH angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Pawlik Consultants GmbH dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Pawlik Consultants GmbH über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Pawlik Consultants GmbH geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.
IV. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung
Die Pawlik Consultants GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der Pawlik Consultants GmbH. Die Pawlik Consultants GmbH verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Pawlik Consultants GmbH gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungsvertrages mit der Pawlik Consultants GmbH sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter der Pawlik Consultants GmbH, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.
V. Vergütung
Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der Pawlik Consultants GmbH nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Pawlik Consultants GmbH. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u. ä., sind der Pawlik Consultants GmbH gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die Pawlik Consultants GmbH ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
VII. Sicherung der Leistung
Die beauftragten Leistungen können nicht storniert werden. Feste Termine zur Durchführung der beauftragten Leistung müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Auftragserteilung vereinbart und durchgeführt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgemäß nach, wird ihm 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann ein vereinbarter Termin zur Erbringung der Leistung durch die Pawlik Consultants GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Pawlik Consultants GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Pawlik Consultants GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt folgende Regelung: Bei einer Verschiebung in dem Zeitraum von 4 bis 2 Monaten vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
VIII. Haftung
Für Schäden aller Art, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch einfach fahrlässig, durch den Auftraggeber herbeigeführt werden, haftet dieser unbeschränkt. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von erkennbar besonderer Bedeutung ist, wird die Haftung von Pawlik Consultants GmbH auf die vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schäden beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung von Pawlik Consultants GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, zudem pro Schadensfall und Jahr auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Sofern der Kunde eine Höheversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Pawlik Consultants GmbH. Die Pawlik Consultants GmbH haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird die Pawlik Consultants GmbH von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Pawlik Consultants GmbH von der Haftung frei.
IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
„Für Geschäfte zwischen Verbrauchern und Unternehmen über Online-Kauf- oder Dienstverträge gelten die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung (OS) in Verbraucherangelegenheiten (Online-Dispute-Resolution-Verordnung).
Die europäische Streitbeilegungsplattform und weitere Informationen zum Verfahren der Streitbeilegung erreichen Sie unter folgendem Link:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Für Verbraucherfragen in allgemeinen Angelegenheiten ist in Deutschland die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. zuständig:
https://www.verbraucher-schlichter.de/
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Wir sind weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.“
Stand 02/2013
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse, die zwischen der Pawlik Recruiters GmbH, Englische Straße 21, 10587 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112727 („PAWLIK“) und dem Kunden („Kunde“, und PAWLIK und der Kunde zusammen auch die „Parteien“) geschlossen werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann kostenlos unter www.pawlik-recruiters.com/kontakt/agb/ abgerufen werden.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen mit dem Kunden geschlossene Verträge, ohne dass PAWLIK in jedem Einzelfall auf sie verweisen müsste.
1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie PAWLIK ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und PAWLIK deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen PAWLIKs und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Leistungen PAWLIKs
2.1.1 PAWLIKs Leistungen im Sinne dieser AGB umfassen (i) die Suche und die Vorstellung geeigneter Kandidaten für bei dem Kunden oder mit ihm i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu besetzende Positionen („Personalberatung“), (ii) die Personaldiagnostik und (iii) das Mentoring. Der genaue Inhalt und Umfang der von PAWLIK zu erbringenden Leistungen wird von den Parteien jeweils im Einzelfall in einem gesonderten Auftrag schriftlich oder in Textform festgelegt („Auftrag“).
2.1.2 Im Rahmen der Personalberatung sucht PAWLIK auf Grundlage des zusammen mit dem Kunden erarbeiteten Anforderungsprofils nach geeigneten Kandidaten für die beim Kunden oder mit ihm i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) zu besetzenden, im Auftrag angegebenen Positionen („Vakante Position(en)“). PAWLIK garantiert nicht, dass für die Vakante(n) Position(en) geeignete Kandidaten gefunden werden können.
2.1.3 In keinem Fall umfassen die von PAWLIK zu erbringenden Leistungen Beratung in Rechtsfragen.
2.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat PAWLIK sämtliche für die Erbringung der von PAWLIK geschuldeten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Referenzen, Qualifikationen und Eignung der von PAWLIK vorgestellten Kandidaten abschließend zu prüfen. Macht der Kunde einem von PAWLIK vorgestellten Kandidaten ein Angebot zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, hat er PAWLIK hiervon und von einer etwaigen Annahme des Angebots durch den Kandidaten unverzüglich in Textform zu unterrichten.
3. Auftrag
3.1 PAWLIK unterbreitet dem Kunden jeweils ein konkret auf den Einzelfall zugeschnittenes Angebot. Ein rechtlich verbindlicher Auftrag kommt nur auf Grundlage eines solchen Angebots und erst dann zustande, wenn innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist (i) der Kunde das Angebot schriftlich angenommen hat und (ii) die Annahmeerklärung PAWLIK zugegangen ist. Ist im Angebot keine konkrete Annahmefrist genannt, kann der Kunde das Angebot nur innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen annehmen.
3.2 Die auf PAWLIKs Webseiten beschriebenen Leistungen stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern enthalten lediglich unverbindliche Informationen.
4. Vergütung
Die Höhe und Zahlweise der vom Kunden zu zahlenden Vergütung für die von PAWLIK geschuldeten Leistungen bemisst sich nach den im jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen:
4.1 Sofern im Auftrag vereinbart wird, dass PAWLIKs Vergütung für die Personalberatung („Beratungshonorar“) auf Grundlage eines bestimmten Jahresbruttozielgehaltes berechnet werden soll, gilt ergänzend Folgendes:
a) Als „Jahresbruttozielgehalt“ gilt dasjenige Jahresbruttogehalt, welches der Kunde oder ein Verbundenes Unternehmen mit einem von PAWLIK vorgestellten Kandidaten bei der Einstellung des Kandidaten konkret für das erste volle Jahr der Anstellung vereinbart unter Berücksichtigung sämtlicher, auch erfolgsabhängiger/variabler Vergütungsbestandteile. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen), Auslands- oder sonstige Zulagen, werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile, wie etwa Tantiemen oder Boni, werden mit ihrem Wert bei vollständiger Zielerreichung angesetzt, Sachleistungen mit ihrem geldwerten Vorteil.
b) Die Höhe des Beratungshonorars ermittelt sich grundsätzlich aus dem mit dem Kandidaten tatsächlich vereinbarten Jahresbruttozielgehalt („Ist-Jahresbruttozielgehalt“) multipliziert mit dem im Auftrag für die Ermittlung des Beratungshonorars angegebenen Prozentsatz oder Anteil. Haben die Parteien im Auftrag zusätzlich ein „Mindesthonorar“ angegeben und ist der Betrag des Mindesthonorars höher als der Betrag, der auf der Grundlage des Ist-Jahresbruttozielgehaltes ermittelt worden ist, entspricht das Beratungshonorar abweichend von Satz 1 dieses Buchst. b) dem Mindesthonorar.
Das Mindesthonorar kann als fester Euro-Betrag angegeben werden. Alternativ können die Parteien im Auftrag ein kalkulatorisches Jahresbruttozielgehalt angeben, welches aus ihrer Sicht ein für den gesuchten Kandidaten und die Vakante Position realistisches Gehalt darstellt („Plan-Jahresbruttozielgehalt“). In diesem Fall ermittelt sich der Betrag des Mindesthonorars aus dem Plan-Jahresbruttozielgehalt multipliziert mit dem im Auftrag für die Ermittlung des Beratungshonorars angegebenen Prozentsatz oder Anteil.
c) Grundsätzlich ist das Beratungshonorar während der Laufzeit des Auftrages schrittweise in drei Raten zu zahlen („Dreiratenmodell“), sofern im Auftrag nicht stattdessen eine Zahlung in zwei Raten („Zweiratenmodell“) oder eine andere Zahlweise vereinbart ist.
d) Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart
(1) belaufen sich im Falle des Dreiratenmodells die beiden ersten Raten des Beratungshonorars jeweils auf ein Drittel (1/3) des Mindesthonorars, während die dritte Rate sich ermittelt aus dem auf Grundlage des Ist-Jahresbruttozielgehaltes errechneten Beratungshonorar (mindestens jedoch dem Mindesthonorar) abzüglich der ersten beiden Raten, und
(2) ist
(i) die erste Rate des Beratungshonorars verdient und zahlbar mit Unterzeichnung des Auftrages durch den Kunden;
(ii) im Fall des Dreiratenmodells die zweite Rate des Beratungshonorars verdient und zahlbar mit Pawliks Präsentation der ersten Kandidaten für die Vakante Position,
spätestens jedoch zwei Monate nach Unterzeichnung des Auftrages durch den Kunden;
(iii) die letzte Rate des Beratungshonorars in voller Höhe nur dann verdient und zahlbar, wenn ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden oder einem mit ihm
Verbundenen Unternehmen und einem von PAWLIK vorgestellten Kandidaten für die Vakante Position unterzeichnet wird (unabhängig davon, ob die Initiative zur
Einstellung des Kandidaten vom Kunden bzw. seinem Verbundenen Unternehmen oder dem Kandidaten ausgeht).
e) Stellt der Kunde oder ein Verbundenes Unternehmen einen von PAWLIK vorgestellten Kandidaten für die Vakante Position erst innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Auftrages ein, schuldet der Kunde das Beratungshonorar, sofern und soweit dieses die bis dahin vom Kunden für die Personalberatung gezahlte Vergütung übersteigt.
4.2 Stellt der Kunde oder ein Verbundenes Unternehmen für die Vakante Position während der Laufzeit des Auftrages oder innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Auftrages nicht nur einen, sondern einen oder mehrere weitere von PAWLIK vorgestellte Kandidaten ein, oder werden von PAWLIK vorgestellte Kandidaten für andere Positionen als die Vakante Position eingestellt (diese zusätzlich eingestellten Kandidaten, die „Weiteren Kandidaten“), schuldet der Kunde als Vergütung für jeden Weiteren Kandidaten eine zusätzliche Vergütung, deren Höhe sich ebenso ermittelt, wie die Höhe der für den ersten Kandidaten geschuldeten Vergütung, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist; zur Klarstellung: wurde für den ersten Kandidaten ein Beratungshonorar auf Basis des Jahresbruttozielgehaltes vereinbart, wird auch für jeden Weiteren Kandidaten ein Beratungshonorar fällig, welches auf der Grundlage des mit dem betreffenden Weiteren Kandidaten vereinbarten Ist-Jahresbruttozielgehalt ermittelt wird.
4.3 Im Falle der Kündigung des Auftrages durch eine Partei gilt hinsichtlich der Vergütung Folgendes:
a) Im Falle der ordentlichen Kündigung des Auftrages durch eine Partei, verbleiben die bereits gezahlten Raten bei PAWLIK und schuldet der Kunde außerdem (i) etwaige zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bereits fällige, aber noch nicht gezahlte Raten und zusätzlich einen Betrag in Höhe von 50% der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Raten bzw. des zu diesem Zeitpunkt noch offenen Honorars sowie (ii) die Vergütungen für zusätzlich zur Personalberatung vereinbarte Leistungen und/oder vereinbarte optionale Zusatzleistungen betreffend die Personalberatung, anteilig, sofern und soweit diese (Zusatz-)Leistungen bereits erbracht worden sind.
b) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch PAWLIK, schuldet der Kunde (i) das Mindesthonorar abzgl. bereits von ihm gezahlter Raten sowie (ii) die Vergütungen für zusätzlich zur Personalberatung vereinbarte Leistungen und/oder vereinbarte optionale Zusatzleistungen betreffend die Personalberatung in voller Höhe.
4.4 Sämtliche vom Kunden geschuldeten Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
5. Kosten und Auslagen
5.1 Kosten und Auslagen, insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, einschließlich etwaiger Kosten für die Einladung und Bewirtung von Kandidaten, sind vom Kunden jeweils in der im Auftrag angegebenen Höhe zu ersetzen. Kosten und Auslagen, zu denen der Auftrag keine Angaben enthält, und die für die Erbringung der Leistung erforderlich und angemessen sind, sind vom Kunden gegen Nachweis zu ersetzen.
5.2 Sämtliche Kosten und Auslagen sind vom Kunden zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe zu ersetzen.
6. Rechnungstellung und Fälligkeit
6.1 Von PAWLIK gestellte Rechnungen sind innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.
6.2 Zahlt der Kunde eine Rechnung bei Fälligkeit nicht, kommt er spätestens mit Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnungen in Verzug. PAWLIKs Recht zur vorherigen Begründung des Verzuges durch gesonderte Mahnung bleibt unberührt. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
6.3 Von den vorstehenden Regelungen bleibt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden unberührt.
7. Änderung des Auftrages
Eine Änderung des Anforderungsprofils für die Personalberatung während der Laufzeit des Auftrages durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Parteien sich vorab über eine Anpassung der Vergütung einigen, um einem etwaigen durch die Änderung des Anforderungsprofils verursachten Mehraufwand PAWLIKs Rechnung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn es sich nur um eine unwesentliche Änderung handelt, die zu keinem wesentlichen Mehraufwand PAWLIKs führt; derartige Änderungen sind ohne Anpassung der Vergütung zulässig.
8. Laufzeit und Kündigung des Auftrages
8.1 Der Auftrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien und hat eine unbefristete Laufzeit. Der Auftrag endet automatisch mit der Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages zwischen dem Kunden oder einem mit ihm Verbundenen Unternehmen und einem von PAWLIK vorgestellten Kandidaten für die Vakante Position und ansonsten durch Kündigung.
8.2 Der Kunde kann einen Auftrag jederzeit ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung durch PAWLIK ist erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des Auftrages zulässig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 8.3 bleibt unberührt. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten; im Hinblick auf die Vergütung für die Personalberatung gilt im Übrigen Ziffer 4.3 Angefallene Kosten und Auslagen sind auch im Falle der Kündigung vollständig zu ersetzen.
8.3 Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung eines Auftrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung trotz Aufforderung der anderen Partei nicht innerhalb von einer (1) Woche abstellt.
Ein wichtiger Grund, der PAWLIK zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde zahlungsunfähig ist;
b) über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird;
c) der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet;
d) der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und PAWLIK hierdurch die Erbringung seiner Leistungen unmöglich oder wesentlich erschwert wird.
Eine außerordentliche Kündigung durch PAWLIK lässt das Recht PAWLIKs, die geschuldete Vergütung in voller Höhe zu verlangen und Schadenersatz geltend zu machen, unberührt.
8.4 Jede Kündigungserklärung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und wird mit Zugang bei der jeweils anderen Partei wirksam.
8.5 Die Beendigung des Auftrages lässt bereits entstandene Ansprüche sowie etwaige nachlaufende Ansprüche gemäß Ziffern 4.1e) und 4.2 unberührt.
9. Haftung
9.1 Für die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung einer vertraglichen oder außervertraglichen Pflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet PAWLIK unbegrenzt, wenn dieser Anspruch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PAWLIK, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PAWLIK nur
a) für Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit resultieren,
b) wenn PAWLIK eine Garantie übernommen hat oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
c) für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PAWLIK der Höhe nach begrenzt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Davon abgesehen, sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten auch zugunsten von PAWLIKs gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.4 Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde PAWLIK darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.
10. Exklusivität
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Auftrages neben PAWLIK keinen Dritten mit der im Auftrag beschriebenen Personalberatung zu beauftragen.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
11.1 Der Kunde kann gegen Forderungen von PAWLIK nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
11.2 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, aus dem die Zahlungsansprüche von PAWLIK stammen, zu.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über den Umstand des Abschlusses des Auftrages und seinen Inhalt sowie über alle Vertraulichen Informationen (wie nachfolgend definiert) Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Sie verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe oder Nutzung ist zur Durchführung des Auftrages notwendig oder erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach dem Ende des Auftrages für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.
12.2 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser AGB sind alle Informationen, Daten, Aktenvermerke, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente, Know-how oder andere Unterlagen gleich welcher Art (gleichgültig, ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise übermittelt und gleichgültig, ob als vertraulich gekennzeichnet oder nicht), die eine Partei von der jeweils anderen Partei, von einem mit ihr Verbundenen Unternehmen oder von einem ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater im Hinblick auf oder im Zusammenhang mit den Auftrag erhält, sowie alle (schriftlichen oder sonstigen) Aktennotizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente oder andere Unterlagen, die von der die Vertraulichen Informationen empfangenden Partei erstellt wurden oder noch werden und derartige Informationen beinhalten.
12.3 Zu den Vertraulichen Informationen gehören nicht solche Informationen,
a) die bereits öffentlich bekannt sind oder während der Laufzeit des Auftrages öffentlich bekannt werden, ohne dass die die Informationen empfangende Partei, ein mit ihr Verbundenes Unternehmen oder ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Berater dies zu vertreten hätten.
b) von denen die die Informationen empfangende Partei nachweisen kann, dass sie ihr zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt bzw. in ihrem Besitz waren und ihr nicht direkt oder indirekt mit der Verpflichtung, insoweit Verschwiegenheit zu bewahren, bekannt oder bekannt gemacht wurden oder ihr während der Laufzeit des Auftrages ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen bekannt werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf Verträge zwischen PAWLIK und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und PAWLIK ist der Sitz von PAWLIK.
13.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigten. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
Stand 12/2023
** Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung
I. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zu Vertragspartner der Pawlik Digital AG (nachfolgend „PAWLIK Digital“) für PAWLIK Digital-Dienstleistungen, die durch Rahmenverträge bzw. Einzelaufträge näher spezifiziert werden.
1.2 Jeder Ausfertigung eines Rahmenvertrages oder Einzelauftrages wird ein Exemplar dieser AGB als Anlage beigefügt. Der Kunde (nachfolgend „Vertragspartner“) bestätigt durch seine Vertragsunterschrift, dass er die AGB der PAWLIK Digital erhalten hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen PAWLIK Digital und dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Von den AGB der PAWLIK Digital abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diejenige AGB-Bestimmung erfolgen, von der abgewichen werden soll.
1.5 Vereinbarungen in Einzelaufträgen gehen Vereinbarungen in Rahmenverträgen mit dem Vertragspartner vor.
II. Verantwortlichkeiten
2.1 Der Vertragspartner liefert alle Informationen und anderweitige Unterstützung, die für die Definition und Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig und nützlich sein können. Die Durchführung von Beratungs-Dienstleistungen wird vom Vertragspartner überwacht und kontrolliert.
2.2 PAWLIK Digital ist nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten von PAWLIK Digital, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Informationen beruhen, oder aus anderen Gründen entstehen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so werden diese von PAWLIK Digital zu den jeweils gültigen Stundensätzen (1/8 des vereinbarten Tagessatzes gesondert) verrechnet, sofern im Einzel- bzw. Rahmenvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
2.3 PAWLIK Digital kann die Ausführung einzelner Leistungen nach Information des Vertragspartners an Dritte (Subunternehmer) vergeben.
2.4 Kann eine Leistung durch PAWLIK Digital nur dann erbracht werden, wenn dazu eine Leistung durch die von Vertragspartnern bestimmten Dritten erbracht wird, dann ist für diesen “Fremdleistungsanteil” in der von PAWLIK Digital zu erbringenden Leistung im Verhältnis zu PAWLIK Digital ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.
2.5 Die Vertragsparteien erkennen eine gegenseitige Aufklärungspflicht hinsichtlich Tatsachen an, die eine vertragsgemäße Erfüllung in Frage stellen (z.B. Nichteinhaltung vereinbarter Pflichten) oder zu unzweckmäßigen Lösungen führen würden.
2.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, PAWLIK Digital sämtliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Systeme, wie Schnittstellen, Server und Datenbanken zum benötigten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und die Verfügbarkeit dieser Systeme, für den gesamten Zeitraum in dem sie benötigt werden, zu gewährleisten. Ergeben sich Mehrarbeiten seitens PAWLIK Digital, die auf fehlerhaften oder nicht verfügbaren Systemen beruhen, so werden diese von PAWLIK Digital zu den jeweils gültigen Stundensätzen (1/8 des vereinbarten Tagessatzes) gesondert verrechnet, sofern im Einzel- bzw. Rahmenvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
2.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Zwischenabnahmen im Projekt, wie beispielsweise die Abnahme von Entwürfen, Designs und Zwischenergebnissen, zu von PAWLIK Digital definierten Zeitpunkten durchzuführen.
III. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
3.1 Rahmenvertrag und Einzelauftrag treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
3.2 Der Rahmenvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der in ihm genannten Frist gekündigt werden.
3.3 Auch Einzelaufträge können unter den in ihnen geregelten Bedingungen gekündigt werden, wenn sie eine Kündigungsklausel enthalten.
3.4 Im Falle der Kündigung des Rahmenvertrages hat PAWLIK Digital Anspruch auf Fertigstellung sämtlicher in den Einzelaufträgen definierten Aufgaben und auf Zahlung sämtlicher bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Beratungshonorare, Spesen und sonstigen Kostenerstattungen für im Hinblick auf die Vertragserfüllung besonders getätigten Vorkehrungen.
3.5 Werden von der Kündigung eines Rahmenvertrages Einzelaufträge betroffen, die keine Kündigungsklausel enthalten, oder trotz Kündigungsmöglichkeit nicht gekündigt worden sind, oder bei denen die Frist der erklärten Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt endet, als die Kündigungsfrist des Rahmenvertrages, so gelten für diese Einzelaufträge die AGB der PAWLIK Digital und die einschlägigen Regeln des Rahmenvertrages über das Ende seiner Kündigungsfrist hinaus fort bis zur endgültigen Abwicklung des jeweiligen Einzelauftrages bzw. Projektes, wobei auch sämtliche Vergütungsansprüche der PAWLIK Digital bestehen bleiben.
3.6 Verlangt eine Vertragspartei einen fristlosen Projektabbruch, so schuldet sie Ersatz des der anderen Vertragspartei entstandenen Schadens, falls die andere Vertragspartei nicht begründeten Anlass zum Projektabbruch gegeben hat.
3.7 Für den Fall, dass der Vertragspartner den fristlosen Abbruch eines Einzelauftrages verlangt, ist vereinbart, dass PAWLIK Digital als Schadensersatz mindestens den Honorarbetrag verlangen kann, der sich als Differenz zwischen dem bis zum Projektabbruch angefallenen Honorar und dem Gesamthonorar ergibt, das beide Vertragsparteien bei Abschluss des Einzelauftrages für das Projekt im Voraus geschätzt haben.
3.8 Kann PAWLIK Digital einen höheren Schaden nachweisen, kann es diesen ersetzt verlangen. Der Vertragspartner ist berechtigt, PAWLIK Digital nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
IV. Termine
4.1 Vereinbarte Termine oder Leistungsfristen gelten, wenn es nicht in Rahmenverträgen oder Einzelaufträgen ausdrücklich anders vereinbart ist, als Richtlinien für deren Einhaltung keine Haftung übernommen werden kann. Periodische Standortbestimmungen dienen dazu, die Einhaltung von Terminen und Leistungsfristen so gut wie möglich zu gewährleisten. Beide Parteien verpflichten sich, absehbare Abweichungen möglichst frühzeitig bekanntzugeben.
4.2 Eine Vertragspartei ist auch bei – abweichend von Ziffer 4.1 – fest zugesicherten Terminen von ihren Terminverpflichtungen entbunden, sofern die Verzögerungen durch die andere Vertragspartei verursacht worden sind. Darunter fallen insbesondere jene Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber zugesicherte personelle Ressourcen nicht zur Verfügung stellen kann.
4.3 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so kann PAWLIK Digital den dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt verlangen.
V. Vergütung der PAWLIK Digital -Beratungsleistungen
5.1 Die vom Vertragspartner zu zahlenden Preise werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, verstehen sich die Preise ab Geschäftssitz bzw. Geschäftsstelle sowie exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben, Verpackungs- und Versendungskosten und Installationskosten.
5.2 Grundsätzlich werden die Leistungen von PAWLIK Digital monatlich auf der Grundlage eines Tätigkeitsnachweises nach Aufwand vergütet. Das Honorar wird auf der Basis eines 8-Stunden-Tages ermittelt und im Rahmenvertrag oder Einzelauftrag festgelegt. Überstunden werden zu 1/8 des Tagessatzes vergütet.
5.3 Zuzüglich zu den im Vertrag angeführten Preisen hat der Vertragspartner PAWLIK Digital sämtliche in Ausführung des Vertrages entstandenen Barauslagen und Spesen (z.B. Kilometergeld, Fahrkarten, Nächtigungskosten) zu den jeweils gültigen Sätzen zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten, sofern in Rahmen- bzw. Einzelverträgen keine abweichende Regelung getroffen wurde.
5.4 Soweit im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind von PAWLIK Digital gestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem PAWLIK Digital über sie verfügen kann. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.5 Die Aufrechnung von Forderungen des Vertragspartners gegenüber PAWLIK Digital, die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von PAWLIK Digital nicht anerkannter Forderungen des Vertragspartners sowie jede Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
VI. Gesetzliche Abgaben
Sämtliche aufgeführte Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Abgaben und Steuern. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung durch PAWLIK Digital in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
VII. Zahlungsbedingungen
7.1 Der Vertragspartner erhält jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats eine Rechnung unter Beifügung des Tätigkeitsnachweises über die in diesem Monat angefallenen Beratungsleistungen, sofern es um einen „Time & Material“-Vertrag handelt und eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde. Ansonsten gelten die im Vertrag explizit vereinbarten Regelungen.
7.2 Die Tätigkeitsnachweise gelten als vom Vertragspartner akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen ihre Unrichtigkeit nachweist.
VIII. Zahlungsverzug
8.1 Im Falle des Zahlungsverzuges ist PAWLIK Digital unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, (i) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Erwirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben, und (ii) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, und (iii) sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Vertragspartner fällig zu stellen, und (iv) für die offenen Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen 3- Monats-EURIBOR der Europäischen Zentralbank (EZB) p.a. zu fordern, sofern PAWLIK Digital nichtdarüber hinausgehende Kosten nachweist,und (v) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
8.2 Falls die PAWLIK Digital in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, der PAWLIK Digital nachzuweisen, dass ihr als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.3 Bei vereinbarter Teilzahlung ist PAWLIK Digital bei nicht fristgerechter Zahlung der zweiten Raten berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und den gesamten offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen.
8.4 Der Vertragspartner ist im Fall seines Zahlungsverzuges verpflichtet, die der PAWLIK Digital entstehenden Mahn- und Inkassospesen eines Rechtsanwalts oder eines Inkassobüros sowie alle sonstigen mitdem Zahlungsverzug zusammenhängenden Nebenkosten zu ersetzen.
IX. Geheimhaltung, Schutzrechte
Die Mitarbeiter beider Vertragsparteien werden alle Informationen, die sie von der anderen Vertragspartei zur Durchführung eines Auftrages erhalten, nur zur Durchführung dieses Auftrags verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich behandeln.
X. Referenzangaben
Der Vertragspartner erlaubt PAWLIK Digital, sein Logo und seinen Namen als Referenz verwenden zu dürfen. Konkret handelt es sich dabei um die Verwendung der beiden in Marketing-Broschüren, Internetauftritten, Projektanträgen sowie internen und externen Präsentationen im Sinne einer Aufzählung der relevanten Vertragspartner von PAWLIK Digital. Jegliche zusätzliche Verwendung innerhalb eines Fachartikels oder als Meinungsäußerung in einem Sachzusammenhang bedarf der vorherigen Genehmigung des Vertragspartners.
XI. Abwerbung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach weder direkt noch indirekt die beim Vertragspartner eingesetzten Mitarbeiter bzw. sonstige zur Leistungserbringung von PAWLIK Digital beauftragte Dritte zu beschäftigen bzw. abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt unterwirft sich der Vertragspartner gegenüber PAWLIK Digital einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttoeinkommens des Mitarbeiters. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.
XII. Sorgfaltspflicht, Haftung
12.1 PAWLIK Digital verpflichtet sich zu sorgfältiger Auswahl und Ausbildung bzw. zu fachmännischer Arbeitsweise der eingesetzten Berater. Soweit PAWLIK Digital einzelne Leistungen an Subunternehmer vergibt, haftet sie nur für die gehörige Auswahl und Instruktion des eingesetzten Subunternehmers.
12.2 Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen übernimmt die PAWLIK Digital nicht. Insbesondere haftet PAWLIK Digital nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet PAWLIK Digital, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird. Wo in Abweichung von Ziff. 4 dieser AGB rechtlich verbindliche Termine vereinbart worden sind, verschieben sich diese entsprechend der Dauer der Einwirkung der von PAWLIK Digital nicht zu vertretenden Umstände. Rechtlich verbindlich vereinbarte Fristen verlängern sich dementsprechend.
XIII. Schriftform
13.1 Rahmenverträge und Einzelaufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
13.2 Alle Änderungen und Ergänzungen, wie auch eine eventuelle Abänderung dieser Schriftformklausel, können ausschließlich schriftlich und mit einem Hinweis auf die allgemeinen Vertragsbedingungen, Rahmenverträge bzw. Einzelaufträge erfolgen; sie sind von beiden Ver- tragsparteien rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
XIV. Teilnichtigkeit
14.1 Sollten Teile dieser AGB, eines Rahmenvertrags oder Einzelauftrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest der jeweiligen Vereinbarungen oder AGB weiter.
14.2 Die Vertragsparteien werden dann den betreffenden Vertrag so auslegen und gestalten, dass der unter Berücksichtigung der nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile angestrebte Zweck des Vertrages dennoch so weit als möglich erreicht wird.
XV. Übertragung von Verträgen
Der Vertragspartner darf einzelne oder die Gesamtheit der ihn treffenden Rechte und Pflichten aus Rahmenverträgen, Einzelaufträgen und diesen AGB nur nach vorangegangener schriftlicher Zustimmung von PAWLIK Digital auf Dritte übertragen, wobei eine solche Zustimmung nicht grundlos verweigert werden darf.
XVI. Aufrechnungen
Der Vertragspartner darf gegenüber Ansprüchen der PAWLIK Digital mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der PAWLIK Digital anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
XVII. Gütliche Einigung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
XVIII. Anwendbares Recht
Auf diese AGB sowie alle mit Vertragspartner abgeschlossenen Rahmenverträge und Einzelaufträge findet deutsches Recht Anwendung.
XIX. Gerichtsstand
19.1 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz der PAWLIK Digital Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB, den Rahmenverträgen und den Einzelaufträgen.
19.2 PAWLIK Digital ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes zu verklagen.
19.3 Soweit sich aus dem abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der PAWLIK Digital Erfüllungsort.
Stand 06/2022